Sie möchten gerne Geld anlegen, welches Sie mindestens die nächsten 31 oder 90 Tage nicht verwenden werden? Dann ist das Kündigungsgeld eine geeignete Anlageform für Sie. Um über Teilbeträge oder den gesamten Anlagebetrag verfügen zu können wird zwischen der Bank und Ihnen eine Kündigungsfrist von 31 oder 90 Tagen festgelegt.
1 Weitere Einzahlungen sind jederzeit über das Referenzkonto in unbegrenzter Höhe bis zu einem bestimmten Gesamtguthaben möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Sparkasse.