Genießen Sie das gute Gefühl einer sicheren Finanzierung:
Beim Tod der versicherten kreditnehmenden Person übernimmt die Versicherung die am Todestag planmäßig ausstehenden Kreditverpflichtungen.
Bei Arbeitsunfähigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer kurzen Karenzzeit für die Dauer der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit übernommen. Dies gilt auch bei wiederholten Fällen von Arbeitsunfähigkeit während der Kredit- beziehungsweise Versicherungslaufzeit.
Bei Arbeitslosigkeit der versicherten kreditnehmenden Person wird im Versicherungsfall die versicherte Kreditrate nach einer Karenzzeit für bis zu zwölf Monate übernommen – auch bei wiederholten Fällen von Arbeitslosigkeit aus einer versicherten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit heraus.