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Überblick

Ihre Vorteile im Überblick

Sicherheit, Flexibilität und eine Partnerin, auf die Sie sich verlassen können

Die SV Mietkaution Privat ist eine Alternative zur klassischen Bar­kaution oder dem Bank­sparbuch: Mit der SV Mietkaution Privat sichern Sie sich so einen größeren finanziellen Spiel­raum für Ihren Umzug und Sie bleiben finanziell flexibel.

Ihr Vertragspartner:

Mit der SV Mietkaution Privat übernimmt die SV SparkassenVersicherung ein Bürgschafts­versprechen gegenüber Ihrer Vermieterin oder Ihrem Ver­mieter und steht für Ihre Miet­sicher­heit ein, so dass Sie die Kaution nicht in bar hinter­legen müssen.

Hinweis: Zur Berechnung beziehungsweise Abschluss von SV Mietkaution Privat werden Sie zu unserem Kooperations­partner Deutsche Kautionskasse AG weitergeleitet. Die Deutsche Kautionskasse AG ist als Dienst­leister für die SV SparkassenVersicherung mit der Vertrags­verwaltung betraut. Die Deutsche Kautionskasse AG übernimmt sowohl die Bestands­bearbeitung als auch die Bearbeitung von Inanspruch­nahmen.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema Beurkundung und Inanspruch­nahme haben, wenden Sie sich daher bitte an unseren Dienstleister, Deutsche Kautionskasse AG, SV Mietkaution Privat, Gautinger Str. 10, 82319 Starnberg, Tel: 0800 900 5010 (kostenlos), E-Mail: sv-mietkaution@kautionskasse.de.

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Details

FAQ – Die wichtigsten Fragen und Antworten zur SV Mietkaution Privat

Wozu braucht man die SV Mietkaution Privat?

Die SV Mietkaution Privat schützt Vermieterinnen oder Vermieter von privat vermieteten Wohn­einheiten vor der nicht ordnungs­gemäßen Erfüllung der Zahlungs­ver­pflichtungen seiner Mieterinnen oder Mieter. Der Mieterin oder dem Mieter bietet die SV Mietkaution Privat die Möglichkeit, eine Kaution zu stellen, ohne auf die Verfüg­barkeit der Kautions­summe verzichten zu müssen.

Wie funktioniert die SV Mietkaution Privat?

Die SV SparkassenVersicherung verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrages gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter für die vertraglich vereinbarte Kautions­summe zu bürgen. Die Mieterin oder der Mieter erhält nach Abschluss des Vertrages seine Vertrags­unterlagen und übergibt die Bürgschafts­urkunde an seine Vermieterin oder seinen Vermieter als Miet­sicher­heit.

Bei Inanspruch­nahme durch die Vermieterin oder den Vermieter tritt die SV SparkassenVersicherung zunächst für die Mieterin oder den Mieter ein und die Kautions­forderung wird unverzüglich gezahlt. Die SV SparkassenVersicherung nimmt dann bei der Mieterin oder dem Mieter Regress. Unterstützt wird sie hierbei von einem Inkasso­dienst­leister, der sich auf ein professionelles Forderungs­management spezialisiert hat.

Was ist bei der SV Mietkaution Privat abgedeckt?

Die SV Mietkaution Privat sichert das Risiko der Vermieterin oder des Vermieters ab, dass die Mieterin oder der Mieter seine Zahlungs­verpflichtungen aus dem Miet­verhältnis nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die Vermieterin oder der Vermieter kann dann gesetzlich berechtigt sein, auf die Miet­kaution zuzugreifen, zum Beispiel wegen fälliger Mieten oder Schäden am Miet­objekt.

Voraussetzung hierfür ist ein nach deutschem Recht geschlossenes Miet­verhältnis über privat genutzten, in Deutschland gelegenen Wohn­raum.

Welche Leistungen erhält die Mieterin oder der Mieter?

Die SV Mietkaution Privat beinhaltet ein Bürgschafts­versprechen (Bürgschafts­urkunde) gegenüber der Vermieterin oder dem Vermieter.

Der Vertrag begründet keine Leistungen oder Leistungs­ansprüche für die Mieterin oder den Mieter.

Was genau ist die Bürgschaftsurkunde?

Die Bürgschafts­urkunde ist ein Dokument, welches die Haftung des Bürgschafts­gebers (SV SparkassenVersicherung) gegenüber der Bürgschaftsgläubigen (Vermieterin) oder dem Bürgschafts­gläubiger (Vermieter) belegt. Damit stellt sie die Miet­sicher­heit für die Vermieterin oder den Vermieter dar.

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